Zulassungsschein im Scheckkartenformat ab 1. Dezember
November 29th, 2010 in Kfz-Versicherung
Für alle Kfz-Besitzer besteht ab 1. Dezember die Möglichkeit, die Zulassungs Bescheinigung Teil I als Scheckkarte zu beantragen. Für viele ist der Begriff Zulassungsschein geläufiger, heißt aber schon seit 1999 Zulassungsbescheinigung.
Wie auch der Scheckkartenführerschein hat der neue Zulassungsschein einen Chip auf der Karte. Auf diesem werden alle wichtigen Fahrzeugbezogene- bzw. Inhaber-Daten gespeichert. Außerdem ist der Scheckkartenzulassungsschein fälschungssicherer und robuster als der bisherige im Papier-Format. Das praktische Scheckkartenformat ermöglicht es einem, den Zulassungsschein in die Geldbörse neben der Bankomatkarte bzw. den Führerschein im Scheckkartenformat zu stecken.
Alle bisherigen Zulassungsbescheinigen behalten weiterhin ihre Gültigkeit, es besteht keine Umtauschpflicht. Wer allerdings den neuen Zulassungsschein als Scheckkarte haben möchte, muss einen Aufpreis von 19,80 Euro bezahlen. Wer am 1. Dezember den Betreuer der zuständigen Kfz-Versicherung aufsucht bzw. eine Zulassungsstelle und den Scheckkartenzulassungsschein beantragt, bekommt diesen frühestens am 3.1.2011 (erstmalige Ausgabe).
Sollten Sie nicht Besitzer des Kfz sein, aber dennoch den neuen Zulassungsschein beantragen wollen, benötigen Sie die Einverständniserklärung des Inhabers (Kfz gehört den Eltern, Firmenauto,… ). Mit dieser Kfz-Vollmacht können Sie dann den Scheckkarten-Zulassungsschein beantragen.
Weitere Information zum Zulassungsschein im Scheckkartenformat sind auf Fahrschulen.or.at zu finden
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