Schlagersänger Heino verklagt seine Versicherung
May 7th, 2008 in Schadenersatzpflicht
Der bekannte und äusserst beliebte deutsche Schlagersänger, der sich mit alten deutschen Volksliedern in die Herzen der Deutschen sang, ist auf seine Versicherung gar nicht gut zu sprechen.
Heino musste krankheitsbedingt einige seiner Konzerte absagen. Das verursachte natürlich eine hübsche Summe an Ausfällen im Einnahmenbereich. Die Versicherung soll zahlen, schliesslich hatte er ja einen Versicherungsvertrag abgeschlossen, der ihm in diesem Fall finanziell absichern sollte.
Die Versicherung ist da anderer Meinung. Heino soll zwar weiter seine Versicherungsgebühren abführen, aber zahlen will man für den Schaden nicht. Heino findet das ziemlich dreist, und hat sich nun entschlossen singend vor Gericht zu marschieren.
Ob er da fröhliche Lieder zum Besten wird, darf wohl stark bezweifelt werden. Höchstens bei einem erfolgreichen Prozessausgang dürfte er im Gerichtssaal lautstark eine Freudenarie in das Publikum schmettern.
3 Millionen Euro betragen die Ausfallskosten die der äusserst begnadete Sänger gerne von der Versicherung erstattet bekommen hätte. Heino ist optimistisch: “Ich bin überzeugt, dass ich recht bekommen werde!”
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