Die Geschädigten eines Unfalls müssen der Haftpflicht- versicherung unnnötige Kosten ersparen.
Zu dieser Erkenntnis kam das Landesgericht Koblenz. Die Stiftung Warentest Berlin berichtete darüber.
Unnötige Kosten müssen der Haftpflichtversicherung erspart bleiben, auch wenn man sich dabei verschulden muss.
Im konkreten Fall verzichtete ein Geschädigter 6 Monate auf sein Auto, da die Versicherung des Unfallverursachers den Schaden nicht sofort zahlen wollte.
Vor Gericht forderte das Unfallopfer auch eine Entschädigung für den langen Ausfall seines Fahrzeuges. 5.500 Euro sollten es sein. Die Richter wiesen die Klage ab.
Der Kläger hätte sich notfalls einen Kredit nehmen müssen um die Reperaturkosten zu bezahlen, meinten die Richter.
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